-> Weitere Infos
02.02.23: Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitschrift, 2023;103(05):41-43, von Thomas Noll, Dr.med., Dr.iur. und Thierry Urwyler, Dr.iur: Darf man Häftlingen Cannabis verschreiben? Ärztinnen und Ärzte dürfen nun Cannabisarzneimittel ohne Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit verordnen. Aber sind diese Produkte auch für inhaftierte Personen bei entsprechender Indikation zulässig? Weitere Informationen siehe auch im Kapitel Cannabinoide in der Medizin.
02.02.23: Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitschrift, 2023;103(05):41-43, vom Bundesamt für Gesundheit (BAG), Abteilung Prävention nichtübertragbare Krankheiten; Schweizerische Gesellschaft für Cannabis in der Medizin: Das BAG hat Cannabis zu medizinischen Zwecken als Medikament zugelassen. Ärztinnen und Ärzte dürfen Arzneimittel mit erhöhtem THC-Gehalt neu ohne Ausnahmebewilligung verschreiben. Es besteht jedoch eine obligatorische elektronische Meldepflicht zur Behandlung. Weitere Informationen siehe auch im Kapitel Cannabinoide in der Medizin.
13.01.23: Broad.Cats: Die Suchthilfe der Region Basel stellt monatlich einen Podcast über Drogen und Abhängigkeiten online. Was bedeutet es mit einer Abhängigkeitserkrankung zu leben, wie bewältigen Menschen ihren Alltag und mit welchen Vorurteilen und Diskriminierungen sind sie konfrontiert? Expert;innen und Suchtbetroffene geben einen Einblick in das Leben mit einer Abhängigkeitserkrankung.
13.01.23: Das Kapitel Cannabinoide in der Medizin steht neu vollständig überarbeitet zur Verfügung.
12.01.23: Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitung, 2023;103(0102):80-81, von Wolf Langewitz, Prof. Dr. med.: Die Mitmachpatienten - Wenn unsere Patientinnen und Patienten nicht handeln, wie wir es gerne hätten, ist das ein guter Grund für den Einsatz professioneller Kommunikation. Wie sie gelingen kann und wo Ärztinnen und Ärzte Hilfe finden. Auf der Seite von PEPra erhalten Interessierte Zugang zum E-Learning (theoretischer Hintergrund) sowie zu den verschiedenen Anwendungsübungen online oder im Praxisseminar.