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Einleitung

  • Ab einem THC-Gehalt von 1.0 % unterliegen Cannabisprodukte dem Betäubungsmittelgesetz. Konsum, Handel, Anbau usw. sind verboten und damit strafbar. Das Risiko, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, wird oft unterschätzt.
  • Cannabis kann nicht als "Einstiegsdroge" zum Konsum "harter" Drogen bezeichnet werden. Die meisten Konsumierenden nehmen keine anderen Drogen.
  • Von der Schweizer Bevölkerung hat rund ein Fünftel der Personen im Alter ab 15 Jahren schon mindestens einmal Cannabis konsumiert.
  • Hauptaufgabe in der Behandlung ist es, zwischen einem risikoarmen Konsum und einem problematischen Konsum bzw. einer Abhängigkeit unterscheiden zu können, sowie entsprechende Massnahmen einzuleiten. Zudem gilt es, ein Auge auf allfällig vorhandene komorbide psychische Störungen zu haben.
  • Problematisch ist ein Cannabiskonsum, der zu gesundheitlichen Schäden oder Unfällen führt, in Risikosituationen stattfindet oder mit negativen Auswirkungen im Leistungs- und/oder Sozialbereich einhergeht.
  • Wie riskant ein Konsum ist, hängt zudem auch stark von den folgenden Faktoren ab:
    • Person: Alter, physische und psychische Gesundheit, soziale Bedingungen u.a.
    • Situation: Schule, Arbeit, Strassenverkehr, Schwangerschaft u.a.
    • Einnahme: Häufigkeit, THC-Gehalt, Konsumart u.a.

Ziel

  • Erkennen von problematischem Cannabiskonsum oder Cannabisabhängigkeit, sowie allfälliger Komorbiditäten.

Methode

  • Zu praxisrelevanten Themen werden hier - teilweise anhand von Fallvignetten - in der Praxis erprobte und soweit möglich wissenschaftlich abgestützte Handlungsanweisungen vorgestellt.

Fallvignetten

 

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