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Nachweisbarkeit Cannabis

Grundsätzliches

  • Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) ist der primäre aktive Inhaltstoff von Cannabis-Erzeugnissen.
  • Der Hauptmetabolit, der mit den Urin-Testsystemen nachgewiesen wird, ist 11-nor-Delta-9-Tetrahydrocannabinol-9-Carbonsäure (THC-COOH).
  • Bei der Urinuntersuchung wird i.d.R. als cut-off für THC-COOH 50 ng/ml festgelegt.

Analyse

  • Primär erfolgt eine Untersuchung im Urin (EMIT/immunologischer Gruppentest).
  • Haaranalysen auf Cannabinoide sind zwar grundsätzlich möglich, erlauben derzeit aber keine sichere Differenzierung zwischen aktiven und passiven Konsum.
  • In der Regel wird daher die Abstinenzkontrolle durch Untersuchung mittels monatlichen Urinkontrollen durchgeführt. Ein positiver Befund sollte mit dem Patienten besprochen werden. Bei bestrittenem Konsum sollte anschliessend eine Bestätigungsanalysemittels GC-MS (Gaschromatografie-Massenspektrometrie) erfolgen. Bedingung dafür ist, dass die Urinprobe bis dahin asserviert wird, was aber nicht in jedem Labor üblich ist.
  • Bei unklaren psychiatrischen Störungsbildern kann die quantitative Analyse von THC und Metaboliten in Blut und Urin relevant sein.
  • Ein Anstieg des auf den Kreatininwert normalisierten Gehalts an THC-COOH im Urin wird als Hinweis auf einen erneuten Cannabiskonsum angesehen (Ratio > 1.5).
  • Die Praxis zeigt, dass chronische Konsumentinnen und Konsumenten länger abstinent bleiben müssen, um einen quantitativen Vergleich unterhalb des cut-off-Werts zu erzielen.

Nachweisbarkeit

 

Urin

Blut

Gelegenheitskonsum

Bis 10 Tage

1 Tag

Chronischer Konsum

>30 Tage

Einige Tage


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