Nachweisbarkeit Cannabis
Grundsätzliches
- Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) ist der primäre aktive Inhaltstoff von Cannabis-Erzeugnissen.
- Der Hauptmetabolit, der mit den Urin-Testsystemen nachgewiesen wird, ist 11-nor-Delta-9-Tetrahydrocannabinol-9-Carbonsäure (THC-COOH).
- Bei der Urinuntersuchung wird i.d.R. als cut-off für THC-COOH 50 ng/ml festgelegt.
Analyse
- Primär erfolgt eine Untersuchung im Urin (EMIT/immunologischer Gruppentest).
- Haaranalysen auf Cannabinoide sind zwar grundsätzlich möglich, erlauben derzeit aber keine sichere Differenzierung zwischen aktiven und passiven Konsum.
- In der Regel wird daher die Abstinenzkontrolle durch Untersuchung mittels monatlichen Urinkontrollen durchgeführt. Ein positiver Befund sollte mit dem Patienten besprochen werden. Bei bestrittenem Konsum sollte anschliessend eine Bestätigungsanalysemittels GC-MS (Gaschromatografie-Massenspektrometrie) erfolgen. Bedingung dafür ist, dass die Urinprobe bis dahin asserviert wird, was aber nicht in jedem Labor üblich ist.
- Bei unklaren psychiatrischen Störungsbildern kann die quantitative Analyse von THC und Metaboliten in Blut und Urin relevant sein.
- Ein Anstieg des auf den Kreatininwert normalisierten Gehalts an THC-COOH im Urin wird als Hinweis auf einen erneuten Cannabiskonsum angesehen (Ratio > 1.5).
- Die Praxis zeigt, dass chronische Konsumentinnen und Konsumenten länger abstinent bleiben müssen, um einen quantitativen Vergleich unterhalb des cut-off-Werts zu erzielen.
Nachweisbarkeit
Urin |
Blut |
|
Gelegenheitskonsum |
Bis 10 Tage |
1 Tag |
Chronischer Konsum |
>30 Tage |
Einige Tage |
Weitere Informationen zu diesem Thema
- Cannabis Pharmakologie
- Institut für Rechtsmedizin St. Gallen
- Institut für Rechtsmedizin Zürich
- Merkblatt Führerausweis und Cannabis
- oder Seite der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin SGRM