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CBD

Die Produktion und der Verkauf von THC-armen Cannabisprodukten mit CBD haben seit Kurzem beträchtlich zugenommen und werfen verschiedene gesundheitliche und rechtliche Fragen auf.

Begriff

  • CBD (Abkürzung für Cannabidiol) ist eines der über 100 Cannabinoide in der Cannabispflanze. 
  • Im Gegensatz zu THC bewirkt es keinen Rausch.
  • Im Drogen-Cannabis hat es mengenmässig deutlich weniger CBD als THC in der Pflanze. Im Industrie-/Faser-Cannabis ist CBD das Hauptcannabinoid.
  • Durch gezielte Züchtungen entstanden Pflanzen mit hohem CBD- und geringem THC-Gehalt.

Rechtslage

  • Hanfblüten mit einem THC Gehalt unter 1% unterliegen nicht dem Betäubungsmittelgesetz, unabhängig von der Höhe des CBD-Gehaltes. Sie können deshalb aber nicht nach Belieben vertrieben und beworben werden. Je nach Produktekategorie kommen bei deren industrieller Verwertung das Heilmittelgesetz, das Lebensmittelgesetz oder das Bundesgesetz über die Produktesicherheit zu Anwendung.
  • CBD haltige Produkte dürfen in CBD-Shops nicht als Heilmittel angepriesen, angeboten oder verkauft werden, weil sie nicht als Heilmittel registriert sind1. Im Februar 2017 publizierten das BAG und Swissmedic über Produkte mit CBD einen Überblick und Vollzugshilfe.
  • Da Cannabis mit hohem (= illegalen) oder niedrigem (< 1% = legalen) THC- bzw. CBD-Gehalt von Auge nicht unterschieden werden kann, können die Pflanzen von der Polizei sichergestellt werden. Zur Unterscheidung wird dann eine aufwändige Laboranalyse nötig. Seit kurzem existiert auch ein Schnelltest, der die Differenzierung erlaubt.
  • Bei der Bahnhof Apotheke Langnau AG sind auch reine CBD-Lösungen erhältlich. Diese Präparate enthalten kein THC und unterstehen nicht dem Betäubungsmittelgesetz.
    • Bei Epilepsie können die Präparate mit einem normalen Arztrezept verschrieben werden (eine Ausnahmebewilligung des BAG wird nicht benötigt).
    • Bei anderen Indikationen ist zudem eine schriftliche Dokumentation der Indikation (inkl. Begründung, weshalb ein Therapieversuch mit CBD gestartet wird) notwendig und der Apotheke zuzustellen.
    • Details zu den einzelnen lieferbaren CBD Lösungen finden sich hier.

Produkte / Verwendung

  • CBD-haltige Produkte mit niedrigem THC Gehalt (<1%) werden als Hanfblüten oder –pulver auch als verarbeitete Produkte, wie Extrakte in Form von Ölen oder Pasten, Kapseln sowie als verwendungsfertige Produkte, wie Nahrungsergänzungsmittel, Liquids für e-Zigaretten, Tabakersatzprodukte, Duftöle, Kaugummis und Salben angeboten. CBD kann auch in reiner Form, d.h. ohne THC, gekauft werden.

Wirkung

  • Wissenschaftlich ist die Wirkung von CBD noch wenig erforscht. Ob die diversen Einzelbeobachtungen oder kleinen Studien die hohen Erwartungen bestätigen, muss sich erst noch zeigen. In einer Studie zum klinischen Gebrauch von CBD (Epidiolex) zeigte sich eine Wirkung bei der Behandlung einer seltenen speziellen Form kindlicher Epilepsie (Dravet-Syndrom).
  • Die unterschiedlichen Wirkprofile von THC und CBD sind ebenfalls noch Gegenstand von Studien.
  • Mögliche therapeutische Effekte sind entzündungshemmende, antiepileptische, brechreizhemmende, angstlösende, antidepressive oder antipsychotische Effekte. Erkenntnisse bezüglich Dosis/Wirkung fehlen bislang. CBD macht nicht "high". Ob die entspannende Wirkung auf CBD oder den Restgehalt von THC zurückzuführen ist, muss noch geklärt werden.
  • In den therapeutisch verwendeten Präparaten mit THC und CBD hat der CBD-Anteil den Effekt, dass Nebenwirkungen von THC reduziert werden (sog. Entourage-Effekt).
  • In Fachkreisen wird diskutiert, ob Cannabis mit CBD und weniger als 1% THC als Ersatzprodukt in der Schadenminderung oder bei der Behandlung von problematischem Cannabiskonsum eingesetzt werden kann. Auch hier fehlen noch aussagekräftige Studien, siehe auch Factsheet Fachverband Sucht.

Risiken / Schwangerschaft

  • Über Risiken des CBD-Konsums ist kaum etwas bekannt.
  • Allerdings sollte CBD insbesondere während der Schwangerschaft nicht eingenommen werden, da CBD die Schutzfunktion der Plazenta reduzieren und ihre Eigenschaften verändern kann.
  • Wird THC-armer Cannabis mit Tabak vermischt geraucht, besteht die Gefahr einer Nikotinabhängigkeit.
  • Die gesundheitlichen Risiken sind dieselben wie beim Tabakkonsum und betreffen vor allem Krebs-, Herz-Kreislauf- und Lungenerkrankungen. Auch wenn THC-armer Cannabis ohne Zugabe von Tabak pur geraucht wird, entstehen durch die Verbrennung gesundheitsschädliche Stoffe.
  • Es ist noch unklar, ob THC-armer Cannabis unter Umständen zum Einstieg in den Tabak- oder «klassischen» Cannabiskonsum verleiten kann. Diesbezüglich besteht vermutlich ein Risiko, dessen Ausmass aber noch kaum abgeschätzt werden kann. Zudem existieren noch keine Studien mit Ergebnissen zu langfristigen Risiken und Auswirkungen von CBD-Konsum.

Strassenverkehr

  • Gemäss heutigem Erkenntnisstand ist die Wirkung von CBD auf die Fahrtüchtigkeit vernachlässigbar. Allerdings enthalten CBD-Tabakersatzprodukte geringe Mengen an THC, was dazu führen kann, dass der erlaubte Blut-Grenzwert für THC im Strassenverkehr (1,5 Mikrogramm THC pro Liter Blut) oder im Urin (positiver Schnelltest) überschritten wird. In diesem Fall gilt die Person als fahruntüchtig.
  • Ob und ab wann beim Konsum von solchen Tabakersatzprodukten der Grenzwert überschritten wird, lässt sich nicht abstrakt definieren.
  • Für die Teilnahme am Strassenverkehr wird vom Konsum von CBD-haltigem Cannabis generell abgeraten. 

1Die als Medikamente zugelassenen Präparate Sativalöl 1%, Cannabistinktur und Sativex® enthalten neben THC auch CBD.

 

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