Die Spielsperre gilt als eine der effektivsten Massnahme des Spielerschutzes.
Eine übergreifende Spielsperre über alle Geldspielprodukte gibt es in der Schweiz nicht.
Bei Spielangeboten ohne Sperrmöglichkeit (z.B. Tactilo, Rubbellose etc.) sind Massnahmen bezüglich der Finanzen umso wichtiger.
Spielbanken
National
Eine Spielsperre ist in der ganzen Schweiz gültig.
Schweizer Casinos sind verpflichtet, Spielsperren durchzuführen. Sie sind ein erste effiziente Spielerschutzmassnahme bei vorliegender Geldspielproblematik.
In der Schweiz sind Spielsperren auf vier verschiedene Arten möglich:
angeordnete durch das Casino (Sozialkonzept), Casinos sind gesetzlich nur dann verpflichtet Personen zu sperren, wenn diese sich ihr Spielverhalten finanziell nicht leisten können oder Schulden haben
Meldung durch Dritte (Angehörige) zur Abklärung einer Spielsperrung (anonym möglich), siehe careplay.
Swisslos online: Der Spieler kann sich jederzeit selbst sperren, indem er die Swisslos Internet-Hotline (0848 877 855) anruft oder indem er sich unter "Mein Profil" eine temporäre Selbstsperre für einzelne oder alle Internet-Spiele einrichtet.
International
Die entsprechenden Spielsperrenprozesse müssen bei den jeweiligen Anbietern abgeklärt werden.
Online-Geldspiele
Alle grossen Online Geldspielproduktanbieter bieten die Möglichkeit einer Selbstspielsperre an. Dies benötigt jedoch ein hohes Mass an Selbstkontrolle. Filtersoftware, welche Geldspielproduktanbieter sperren, werden laufend diskutiert.
Den Spielenden kann auch vorgeschlagen werden, eine Kinderschutz-Software zu installieren, wie sie oft von Eltern gebraucht wird. Für einige Spielende genügt dies bereits als symbolischer Schutz, um ihren Vorsatz der Reduktion oder des Aufhörens mit Online-Spielen aufrecht zu erhalten.