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Kontraindikationen

Hinweis: Kontraindikationen sind im Arzneimittel-Kompendium sehr differenziert und umfangreich dargestellt.

  • In der Praxis hat sich bei der Verschreibung von MPH-haltigen Arzneimitteln gezeigt, dass schwergradige psychische Erkrankungen (akute Depression, akute Psychose, akute Substanzabhängigkeit, akute Angststörung und Panikattacken, akute Anorexia nervosa) oder eine dementielle Entwicklung eine diagnostische Abklärung und eine (medikamentöse) Behandlung deutlich erschweren, in der Regel sogar verunmöglichen. Hier sollte zunächst die Behandlung der Grunderkrankung Vorrang haben.

  • Bei Vorliegen eines Glaukoms, einer bislang nicht eingestellten oder schlecht einzustellenden Hyperthyreose, Herzrhythmuserkrankungen sowie vorbestehenden Herzkreislauferkrankungen wie zum Beispiel schwere Hypertonie, Angina pectoris oder Herzinsuffizienz sollten diese Erkrankungen durch eine entsprechende medikamentöse Therapie behandelt werden. Hier kann evtl. eine Absprache mit den zuständigen mitbehandelnden Kollegen Klarheit über das Ausmass der Begleiterkrankungen bringen.

  • Besteht bei einer medikamentös eingestellten Epilepsie Anfallsfreiheit, kann MPH eingesetzt werden. 

 

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