Mitnahme von MPH ins Ausland
- Wie bei anderen Medikamenten, die unter die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes fallen, ist die Mitnahme von ärztlich verordneten MPH oder Amphetaminpräparaten für Reisen bis zu einem Monat im Schengenraum grundsätzlich möglich und gesetzlich erlaubt.
- Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt stellt eine Bescheinigung aus, diese wird in der Apotheke ergänzt, das Original wird an die Reisende oder den Reisenden abgegeben, eine Kopie geht an die jeweilige Kantonsapotheke.
- Reisende, die ausserhalb der Schengenländer verreisen wollen, müssen sich bei der Botschaft/dem Konsulat des entsprechenden Landes oder bei Swissmedic über die geltenden Bestimmungen erkundigen.