Wahrung Privatsphäre
- Die Wahrung der Privatsphäre kann ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Compliance sein.
- Sowohl in der Arztpraxis wie auch in der Apotheke soll die Abgabe der Opioidagonisten unter Wahrung der Privatsphäre erfolgen, dies bedeutet:
- Das Personal soll Gespräche mit der Patientin oder dem Patienten, wie auch die Abgabe der Opioidagonisten nicht im Empfangsbereich durchführen.