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OAT und Reisen

  • Die Organisation ist grundsätzlich Sache der Patientin oder des Patienten und muss frühzeitig erfolgen.
  • Mitgaben des Opioidagonisten für Reisen bis zu einem Monat (oder bei Ortsabwesenheit während anderer Aktivitäten) sind in der Schweiz und im Schengenraum (siehe schematische Darstellung unten) grundsätzlich möglich und gesetzlich erlaubt.
  • Opioidagonisten sollten bei Flugreisen grundsätzlich im Handgepäck mitgeführt werden.
  • Auch muss der Haltbarkeit der Lösung Beachtung geschenkt werden. Vor allem bei Reisen in warme Länder sind Tabletten oder Kapseln besser geeignet als Medikamente in flüssiger Form.
  • Weitere nützliche Information sind auch zu finden unter International Narcotics Contol Board und unter www.indro-online.de.
 

Reisende mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (Opioidagonistentherapie, Benzodiazepin etc.)

       

Schengenland?

    pfeil-unten-ja   pfeil-unten-nein

Ärztin/Arzt stellt Bescheinigung aus

 

Reisende erkundigen sich bei der Botschaft/dem Konsulat des entsprechenden Landes oder bei Swissmedic über die geltenden Bestimmungen.

     

Abgabestelle?

 
   

Ärztin/Arzt

  Apotheke  

falls ärztliche Bescheinigung notwendig

   

- Original an Reisende
- Kopie an Kantonsapotheke

 

Apotheker/in bestätigt Bescheinigung und sendet Kopie an Kantonsapotheke

 

Original an Reisende

 

 

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