Teilentzug / Kontrollierter Konsum
Wie bei allen Entzugsbehandlungen muss die Patientin oder der Patient über die Problematik der Toleranzabnahme (Methadon / Levomethadon / SROM / Buprenorphin) im Sinne eines informed consent aufgeklärt werden.
Die teilweise Reduktion des Konsums oder der Abbau des Beikonsums in OAT:
- kann ein realistisches Ziel für die Patientin oder den Patienten sein, welches sein Selbstvertrauen für weitere Schritte fördert
- wirkt schadensmindernd
- verbessert die finanzielle Situation
- hilft die persönliche Situation zu stabilisieren
- gibt einen "klareren Kopf"
- und kann so eine gute Ausgangslage für die weitere Behandlungsplanung schaffen.
Teilentzug
- Teilentzug beinhaltet den vollständige Verzicht einer oder mehrere Substanz bei gleichzeitigem Beibehalten des Opioidagonisten (z.B. Alkohol, Kokain, Benzodiazepine)
- Ein Teilentzug kann ambulant oder stationär erfolgen:
- Stationärer Teilentzug
- Die Zielsetzung ist früh mit der Klinik sowie allenfalls weiteren involvierten Institutionen /Personen abzusprechen
- Ambulanter Teilentzug
- Im ambulanten Setting gelingt ein Teilentzug von Alkohol oder Benzodiazepinen häufig über eine Erhöhung der Dosierung von des Opioidagonisten (Methadon, Levomethadon, SROM, Buprenorphin etc.).
- Stationärer Teilentzug
Kontrollierter Konsum
- Nicht immer ist der vollständige Abbau der konsumierten Substanzen möglich oder sinnvoll.
- Da Kliniken Konsum von illegalen Substanzen, Alkohol und Benzodiazepinen nur bei „Rückfällen“ tolerieren, ist der Weg in den kontrollierten Konsum stationär kaum möglich, ambulant gibt es aber Möglichkeiten wie z.B. KISS.