Reisen
- Die Organisation der Mitnahme von Medizinal Cannabis ins Ausland muss frühzeitig erfolgen und mit der Ärztin oder dem Arzt besprochen werden, welche oder welcher Medizinal Cannabis rezeptiert hat.
- Bezüglich der Mitnahme von Cannabis Arzneimitteln ins Ausland (Schengenraum) gelten die gleichen Bestimmungen wie bezüglich der Mitnahme von anderen betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (wie z.B. Methadon):
- Zielland muss zum Schengenraum gehören
- Maximale Menge entspricht dem Bedarf für 30 Tage
- Mitführen der ausgefüllte «Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung – Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens».
- Diese Bescheinigung wird durch die Stelle, die das Medikament abgibt, (Apotheke, selbstdispensierende Ärztin oder selbstdispensierender Arzt) selber beglaubigt.
- Empfohlen ist auch, das Arzneimittel in der Originalverpackung mitzunehmen
- Für Reisen in Länder, die nicht zum Schengenraum gehören, wird empfohlen, sich direkt bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Ziellandes über die für dieses Land zu berücksichtigenden Bestimmungen zu erkundigen.
- Die Kontaktadressen der ausländischen Vertretungen in der Schweiz können auf der Website des EDA unter folgendem Link abgerufen werden: Reisehinweise & Vertretungen