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Reisen

  • Die Organisation der Mitnahme von Medizinal Cannabis ins Ausland muss frühzeitig erfolgen und mit der Ärztin oder dem Arzt besprochen werden, welche oder welcher Medizinal Cannabis rezeptiert hat.
  • Bezüglich der Mitnahme von Cannabis Arzneimitteln ins Ausland (Schengenraum) gelten die gleichen Bestimmungen wie bezüglich der Mitnahme von anderen betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (wie z.B. Methadon):
    • Zielland muss zum Schengenraum gehören
    • Maximale Menge entspricht dem Bedarf für 30 Tage
    • Mitführen der ausgefüllte «Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung – Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens».
    • Diese Bescheinigung wird durch die Stelle, die das Medikament abgibt, (Apotheke, selbstdispensierende Ärztin oder selbstdispensierender Arzt) selber beglaubigt.
    • Empfohlen ist auch, das Arzneimittel in der Originalverpackung mitzunehmen
  • Für Reisen in Länder, die nicht zum Schengenraum gehören, wird empfohlen, sich direkt bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Ziellandes über die für dieses Land zu berücksichtigenden Bestimmungen zu erkundigen.
  • Die Kontaktadressen der ausländischen Vertretungen in der Schweiz können auf der Website des EDA unter folgendem Link abgerufen werden: Reisehinweise & Vertretungen

 

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