Strassenverkehr
- Grundsätzlich ist das Führen eines Fahrzeuges unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln nicht erlaubt.
- Die gesetzlichen Bestimmungen unterscheiden sich nicht, ob eine Person Cannabis als Rauschmittel oder im Rahmen einer medizinischen Behandlung konsumiert. Aus juristischer Sicht handelt sich auch bei Medizinal Cannabis um ein Betäubungsmittel.
- Die rechtliche Praxis ist aber im Falle von Medizinal Cannabis noch nicht abschliessend geregelt.
- Sicher ist in der Phase der Dosierung von Fahrunfähigkeit auszugehen.
- weitere Informationen siehe auch Empfehlungen der SGCM, Seite 11.
Siehe auch Strassenverkehr und THC
Weitere Infos zu Suchtmittel und Strassenverkehr finden Sie auch beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.