Weiterführung der Behandlung / Therapieende
- Die Entscheidung, ob die Behandlung mit einem Cannabisarzneimittel fortgesetzt oder abgebrochen werden soll, wird vom Arzt oder der Ärztin gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten gefällt.
- Zu beachten ist, dass ein Betäubungsmittelrezept maximal 3 Monate gültig ist.
- Datenerhebung / Meldesystem
- 1 Jahr, bzw. 2 Jahre oder bei vorzeitigem Therapieabbruch sollte über das online Meldesystem des BAG eine Meldung gemacht werden (siehe www.bag.admin.ch/med-anwendung-cannabis)