Vom Bewilligungs- zum Meldeverfahren
- Seit der Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes per 1.8.2022 braucht es kein Bewilligungsverfahren mehr für die Anwendung von medizinischem Cannabis.
- Die Entscheidung, ob ein Cannabisarzneimittel therapeutisch eingesetzt werden soll, wird vom Arzt oder der Ärztin gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten gefällt.
- Damit das BAG die Entwicklung der Verschreibungen beobachten kann, müssen Ärztinnen und Ärzte einzig einige Daten zur Behandlung dem BAG melden.
- Die Gesetzesanpassung ändert aber nichts an den Voraussetzungen für die Kostenvergütung von Cannabisarzneimitteln durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Diese werden derzeit nur in Ausnahmefällen vergütet.
Das Vorgehen beim Verschreiben von Cannabisarzneimitteln
- Bei jeder Verschreibung eines Cannabisarzneimittels ist eine Meldung zur Therapie obligatorisch. Dies gilt ebenfalls für Neuverschreibungen ab dem 1.8.2022 im Rahmen einer bereits laufenden Behandlung.
- Zusätzlich müssen nach 1 und nach 2 Jahren der Behandlung Folgemeldungen erfasst werden.
Schritt 1
- Geben Sie das Betäubungsmittelrezept an Ihre Patientin oder ihren Patienten ab
Schritt 2
- Geben Sie im Web folgende Adresse ein: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/medizin-und-forschung/heilmittel/med-anwend-cannabis/meldesystem-cannabisarzneimittel.html
Schritt 3
- Melden Sie sich mit Ihrem HIN-Account an oder registrieren Sie sich einmalig per CH-Login
Schritt 4
- Erstellen und übermitteln Sie eine neue Meldung im System
Bei Schwierigkeiten
Bundesamt für Gesundheit BAG, MeCanna - Meldesystem Cannabisarzneimittel, Sektion Politische Grundlagen und Vollzug, Schwarzenburgstrasse 157, 3003 Bern,