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Levomethadon versus Methadon

  • Entscheidend ist folgende Frage: „Welche Patientinnen und Patienten profitieren von einer Behandlung mit Levomethadon bzw. Methadon. Die Beantwortung folgender Detailfragen kann Klarheit bringen:
    • Berücksichtigung des Patientenwunsches (Compliance)
    • Funktion des (illegalen) problematischen Substanzkonsums
    • Abhängigkeitsniveau, -dauer
    • Bedeutung des allfälligen Beikonsums
    • Was sollte sich in der Befindlichkeit der Patientin oder des Patienten verbessern
    • Soziale und berufliche Integration der Patientin oder des Patienten
    • Methadon-/Levomethadon-Nebenwirkungen
    • Gesundheitszustand
  • Bei stabil verlaufender OAT sollte kein Wechsel zu einem anderen Präparat erfolgen.
  • Besteht eine Unzufriedenheit bezüglich dem derzeitigen Opioidagonisten bzw. kommt es zu dauerhaften unangenehmen Nebenwirkungen, dann sollte ein Wechsel des Opioidagonisten ernsthaft erwogen werden.
  • Die OAT mit Levomethadon ist zu prüfen bei Patienten, die grundsätzlich mit der eher dämpfenden Wirkung von Methadon zufrieden sind, aber unter den bekannten Nebenwirkungen von Methadon stark leiden.
  • Da bedingt durch die Eigenschaft des Enatiomers nur die Hälfte der vergleichbaren Methadondosierung abgegeben werden muss, wird beim Metabolismus und bei der Elimination der Substanz der Organismus theoretisch weniger belastet. Dies ist insbesondere für Patientinnen und Patienten mit einer schweren Leberinsuffizienz interessant.
  • Die Retentionsrate (Verbleiben im Behandlungsprogramm) der OAT mit Levomethadon ist vergleichbar mit der OAT mit Methadon.

 

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